Die Popularklage einer Münchner Bürgerin wurde an den Landtag weitergeleitet.

Der Landtag muss jetzt bis zum 1.2.11 eine Stellungnahme abgeben, d.h., dass voraussichtlich im März/April mit einem Urteil gerechnet werden kann.


Fairness für Raucher unterstützt ausdrücklich diese Klage, da die Klägerin viele Argumente gegen ein totales Rauchverbot vorbringt, die von den Gerichten noch nicht abschließend behandelt wurden. Dazu gehört auch, dass bei dem berühmten Urteil aus dem Jahre 2008 noch gar nicht über die Rechtmäßigkeit eines totalen Rauchverbots entschieden werden konnte, da es damals noch kein totales Rauchverbot gab. Das Verfassungsgericht konnte 2008 deshalb auch lediglich eine Rechtsansicht, ein reines "obiter dictum" bzgl. der Zulässigkeit eines totalen Rauchverbot aussprechen. Die Klägerin will nun mit ihrer Klageschrift eine endgültige Entscheidung herbeiführen, wobei ihrer Ansicht nach ein totales Rauchverbot klar gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, da zum Zeitpunkt des Volksentscheides nachweislich bereits 85 % der Gaststätten rauchfrei waren. Die Klageschrift incl. von zwei weiteren Stellungnahmen der Klägerin finden Sie hier: 

 

Popularklage

Stellungnahme 1

Stellungnahme 2