Tabakfreies Shisha-Cafe darf vorerst weiter betrieben werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde eines Shisha-Cafe-Betreibers stattgegeben!


Die Klägerin verwendet in seinen Shishas ausschließlich tabakfreie Zutaten, was aber das KVR München nicht daran hinderte, ein Bußgeld zu verhängen. Das Verwaltungsgericht hat nun der Beschwerde der Betreiberin stattgegeben und den Betrieb des Shisha-Cafes erlaubt. Endlich ein Urteil mit Augenmaß, denn wie das Gericht sehr richtig anmerkte, bezieht sich das Gesundheitsschutzgesetz zwar nicht ausdrücklich auf Tabakrauch, was aber aus der Gesetzesbegründung sehr wohl abgeleitet werden kann. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung kann nicht mehr eingelegt werden.

Pressemitteilung Bay. Verwaltungsgerichtshof