Anzeige gegen das Ordnungsamt Nürnberg

Der Vorsitzende eines Rauchervereins aus Nürnberg hat Anzeigen gegen das Ordnungsamt Nürnberg wegen Nötigung und Rechtsbeugung erstattet.

Hintergrund der Anzeigen war die Absicht des Rauchervereins, bei einem Wirt eine "geschlossene Gesellschaft" mit Raucherlaubnis zu veranstalten. Das Ordnungsamt Nürnberg untersagte dem Wirt diese geschlossene Gesellschaft durchzuführen und blieb trotz Rechtsmittelbelehrung seitens des Rauchervereins bei seinem Standpunkt. Der Raucherverein zeigte nun das Ordnungsamt Nürnberg wegen Nötigung und Rechtsbeugung an.

Wir begrüßen diese Anzeigen, denn die Rechtslage ist klar und eindeutig. Gemäß dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts vom 25.6.10 sind geschlossene Gesellschaften audrücklich vom Rauchverbot ausgenommen. Dass Rauchervereine geschlossene Gesellschaften in Form von vereinsinternen Zusammenküften durchführen können, seht sogar ausdrücklich im Urteil:

... Dazu gehören neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte. Die Annahme des Antragstellers, dass selbst Rauchervereine vom Rauchverbot erfasst seien, ist daher unzutreffend.

Es wäre mehr als wünschenswert, wenn die Ordnungsämter endlich die Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichts zur Kenntnis nehmen würden. Den Bürgern kann man nur raten, sich gegen Behördenwillkür zur Wehr zu setzen, denn schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Beamtendiktatur.

Strafanzeige Ordnungsamt