Geschlossene Gesellschaften: Urteile, Vollzugshinweise und der Datenschutz

schild_ggDa immer noch große Verwirrung und Unsicherheit bei den Wirten und Behörden hinsichtlich dem Begriff der "geschlossenen Gesellschaften" herrscht, haben wir hier das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts, die Vollzugshinweise, die Stellungsnahme des KVR und die des Bayerischen Datenschutzbeauftragen als PDF hinterlegt. 


Aus diesen Unterlagen wird klar ersichtlich, dass bei "geschlossene Gesellschaften" geraucht werden darf, vorausgesetzt natürlich, der Wirt erlaubt es. Alle Bürger sind hiermit aufgefordert, dieses völlig legitime Recht auch zu nutzen und die Wirte zu unterstützen. Feiern Sie ihre Feste bitte nicht zu Hause, sondern fragen Sie bei Ihrem Wirt nach, ab welcher Personenanzahl er für Sie eine "geschlossene Gesellschaft" organisieren kann. Sie helfen ihm damit, seine Existenz zu sichern, denn wie nicht anders zu erwarten, ist der Ansturm der Nichtraucher auf die Lokale ausgeblieben.

Alle weiteren Angaben zu den geschlossenen Gesellschaften finden Sie hier: