"Geschlossene Gesellschaften" müssen NICHT angemeldet werden!
Das KVR-München hat die Meldung einer Münchner Zeitung (SZ), dass "geschlossene Gesellschaften" beim KVR angemeldet werden müssen, dementiert.
Wir bedanken uns beim KVR für diese Klarstellung. An der generellen Aussage von Herrn Dr. Blume-Beyerle, dass im Prinzip jeder Wirt und jeder Gast wisse, was eine geschlossene Gesellschaft ist, hat sich demnach nichts geändert.
Die Antwort vom KVR auf meine Anfrage finden Sie hier: