Paul Mooser, Raucher
Die Gefährdung durch Passivrauch ist hinfällig geworden!
Die Gefährdung durch den Passivrauch wird meist dazu herangezogen, um die Forderung nach einem totalen Rauchverbot zu begründen. Gemäß einer Studie sollen bis zu 3.300 Menschen jährlich am Passivrauch sterben.
Nachdem ich mir diese Studie einmal genauer angesehen habe, möchte ich gleich darauf hinweisen, dass diese mit der derzeitigen Diskussion um das Nichtraucherschutzgesetz nicht das Geringste zu tun hat. Der Grund dafür ist, dass nach der aktuellen Gesetzeslage Raucher und Nichtraucher in Gaststätten überhaupt keinen Kontakt mehr haben, es sei denn, ein Nichtraucher geht freiwillig in ein Raucherlokal.
Die angeblich 3.300 Tote durch Passivrauch betreffen also durchwegs Personen, die mit Rauchern zusammenleben. Bemerkenswert dabei ist, dass von den angeblich rund 3.300 Todesfällen gemäß der Studie exakt 2.108 auf Menschen entfallen, die im Alter von über 75 Jahren gestorben sind. Hier stellt sich die Frage, was mit solchen Studien bewiesen werden soll. Diese Zahl besagt doch, dass 2/3 der Personen, die mit Rauchern zusammenleben, älter als 75 Jahre werden.
Da die Gefährdung durch Passivrauch aufgrund des jetzigen Nichtraucherschutzgesetzes nicht mehr gegeben ist, sollten sich die ÖDP und die GRÜNEN vielmehr auf die Studien konzentrieren, die wirklich Handlungsbedarf erfordern:
Zwischen 20.000 und 40.000 Todesfälle pro Jahr sind nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in Berlin auf Infektionen zurückzuführen, die sich Kranke während einer Behandlung in Kliniken zugezogen haben.
Hier wäre wirklich Handlungsbedarf angesagt, denn in Krankenhäusern sind Raucher und Nichtraucher gleichermaßen betroffen und hier können sie gegen mangelnde Hygiene auch nichts unternehmen. Ein Hygieneschutzgesetz in Krankenhäusern wäre deshalb wesentlich sinnvoller und wirkungsvoller, als die Forderung nach einem totalen Rauchverbot in Gaststätten!
Ich bitte Sie deshalb, beim Volksentscheid gegen das totale Rauchverbot zu stimmen, da aufgrund der jetzigen gesetzlichen Regelung eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauch in Gaststätten nicht mehr gegeben ist. Vielen Dank!
Paul